Prozesskosten senken durch ein Messsystem für alle Sparten
Die novellierte EU-Energieeffizienzrichtlinie schreibt vor, dass seit dem 25. Oktober 2020 alle neu installierten Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein müssen. Unterjährige Verbrauchsinformationen werden verpflichtend: Die Mieter können eine vierteljährliche Information anfordern, bzw. müssen zumindest zwei Mal im Jahr proaktiv informiert werden.
Für Energieversorger, die sich als wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) positionieren, bieten diese gesetzlichen Regelungen jede Menge neuer Möglichkeiten. Denn die intelligente Messtechnik ermöglicht die Messung und Verarbeitung der Verbrauchswerte verschiedener Sparten über ein einziges Messsystem.
Neben den Stromwerten können auch Gas-, Wasser- und Wärmezähler digital ausgelesen und die Messdaten sicher über das Smart Meter Gateway übermittelt werden. Alle Daten für die Abrechnung an die Kunden kommen also synchron aus einer Hand. Mit der Mehrspartenauslesung können Energieversorger und Wohnungswirtschaft gemeinsam die Prozesskosten für den Messstellenbetrieb signifikant senken.
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unseren Dienstleistungen rund um Gerätemanagement, Mehrspartenauslesung und Visualisierung.